Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge über Fahrzeuge sowie für den Kommissionsverkauf, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns und unseren Kunden über den Verkauf von Fahrzeugen sowie über die Vermittlung im Kommissionsverkauf.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Darstellung von Fahrzeugen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Ein Kaufvertrag kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags zustande. Massgebend für Ausstattung, Zustand und Preis sind ausschliesslich die Angaben in diesem Vertrag.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob ein Fahrzeug mit ausweisbarer Mehrwertsteuer oder nach der Margenbesteuerung verkauft wird, ist beim jeweiligen Fahrzeug angegeben und im Kaufvertrag festgehalten.
Kosten für Transport, Verzollung, Zulassung oder Sonderausstattungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung fällig; der Restbetrag ist vor der Übergabe zu leisten.
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Register des zuständigen Betreibungsamtes eintragen zu lassen.
5. Übergabe
Die Übergabe erfolgt an unserem Standort, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vereinbarte Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Käufer prüft das Fahrzeug bei der Übergabe. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
6. Zustand und Gewährleistung
Es handelt sich um Occasionsfahrzeuge, Klassiker und Youngtimer. Alters- und gebrauchsbedingte Abnutzung stellt keinen Mangel dar.
Wir beschreiben den Zustand jedes Fahrzeugs nach bestem Wissen. Angaben zu Vorbesitzern, Laufleistung und Historie beruhen auf den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften der Vorbesitzer.
Umfang und Dauer einer allfälligen Gewährleistung werden im Kaufvertrag einzeln festgelegt. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen; ein vollständiger Gewährleistungsausschluss ist in diesem Verhältnis nicht möglich.
7. Kommissionsverkauf
Beim Kommissionsverkauf bleibt das Fahrzeug bis zum Verkauf im Eigentum des Auftraggebers. Wir übernehmen Aufbereitung, Präsentation, Vermarktung und die Verkaufsgespräche.
Der Mindestverkaufspreis, die Provision und die Dauer des Auftrags werden in einer separaten Kommissionsvereinbarung schriftlich festgehalten.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über das Fahrzeug frei verfügen kann, dass es lastenfrei ist und dass die von ihm gemachten Angaben zu Zustand und Historie zutreffen.
8. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Personenschäden sowie bei Absicht und grober Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall unbeschränkt.
9. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
